DAS PHOTOVOLTAIK-
ENGAGEMENT VON NEWRIZON

DURCH JEWEILS 100 kWp PHOTOVOLTAIKLEISTUNG WERDEN JÄHRLICH ÜBER 16 TONNEN CO₂ EINGESPART UND JÄHRLICH CA. 28 HAUSHALTE MIT SOLARSTROM VERSORGT.

 

BEI EINER 10 MW-PV-ANLAGE STEIGERN SICH DIESE WERTE AUF ÜBER 1.600 TONNEN AN VERMIEDENEM CO₂ BEI EINER VERSORGUNG VON CA. 2.800 HAUSHALTEN.

Nachdem Newrizon im Zusammenhang mit seinen Windenergie-Aktivtäten vielfach auch auf das Thema Photovoltaik angesprochen wurde, sind nunmehr auch Freiflächen-Photovoltaik-Projekte im Newrizon-Leistungsangebot enthalten.

 

Insbesondere für Regionen, die sich gern mit Erneuerbaren Energien einbringen wollen, aber keine Möglichkeit für die Errichtung von Windenergieanlagen haben, stellt die Photovoltaiktechnik die konsequente Alternative dar.

 

Aufgrund der zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen handelt es sich dabei ausschließlich um Photovoltaik-Anlagen (PVA) auf Freiflächen innerhalb älterer Gewerbegebiete, auf wirtschaftlichen und militärischen Konversionsflächen sowie unmittelbar an Bahnlinien oder Bundesautobahnen.

DIE NEWRIZON-BÜRGERBETEILIGUNG

IM BEREICH PHOTOVOLTAIK

Newrizon praktiziert auch im Bereich seiner Photovoltaik-Projekte eine freiwillige und spürbare Bürgerbeteiligung für die Bürger/innen der Gemeinden, in denen die Newrizon-PVA jeweils betrieben werden.  Eine Bürgerbeteiligung im Photovoltaikbereich gibt es nur selten. Die Höhe der von Newrizon ausgereichten Bürgerbeteiligung ist einmalig.

 

Für den Fall, dass der Gesetzgeber oder eine bemächtigte Behörde zukünftig eine verpflichtende Bürgerbeteiligung einführt, die im vorliegenden Fall Geltung erlangt, verringert sich die Höhe dieser

freiwilligen Newrizon-Bürgerbeteiligung um die Differenz zwischen freiwilliger und verpflichtender Bürgerbeteiligung.

 

Während der 20järigen, gesetzlich garantierten EEG-Vergütung verpflichtet sich Newrizon bei einer kleinen 750 kWh-PVA jährlich 750,- Euro an die örtliche Freiwillige Feuerwehr zu zahlen, in deren regionalen Zuständigkeitsgebiet diese PVA betrieben wird.

Bei einer 10 MW-PVA verpflichtet Newrizon sich, jährlich 5.000,- Euro Bürgerbeteiligung auszureichen.

 

Dann kann diese Bürgerbeteiligung niedriger oder auch höher als die bisherigen 5.000,- Euro bzw. 750,- Euro ausfallen. Newrizon rechnet mit zukünftig deutlich steigenden Strompreisen (und einer damit dann auch deutlich höheren Bürgerbeteiligung), nimmt aber mit kfm. Vorsicht beim hier nachfolgenden Rechen-Beispiel einen auf 5 Cent / kWh gesunkenen Produktions-Strompreis an.

 

Bei der bisherigen 5.000,- Euro Bürgerbeteiligung einer 10 MWp-PVA würde die Höhe der künftig nach Ablauf der ersten 20 Jahre auszuzahlenden Bürgerbeteiligung bei einem EEG-Tarif von 6,00 Cent / kWh und einem auf 5,00 Cent / kWh gesunkenen Mittelwert-Strompreis folgendermaßen errechnet: 5,00 ct/kWh / 6,00 ct/kWh = 0,833, das heißt: 5.000,00 €  x  0,833 = 4.166,67 € Bürgerbeteiligung.

 

Bei analogen Preisannahmen wäre nach den ersten 20 Jahren maßgeblich für die zukünftige Höhe der bisherigen 750,- Euro Bürgerbeteiligung bei einer 750 kWp-PVA die folgende Berechnung:

5,00 ct/kWh / 6,00 ct/kWh = 0,833, das heißt: 750,00 €  x  0,833 = 624,75 € Bürgerbeteiligung.

 

 

DIE VERTEILUNG DER NEWRIZON-BÜRGERBETEILIGUNG

Die Bürgerbeteiligung aus den jährlichen Betriebserlösen fließt über den für alle Newrizon-Photovoltaik-Anlagen tätigen gemeinnützigen „Newrizon Stiftungsverein für ländliche Räume e.V.“ an gemeinnützige Empfänger (örtliche Bürgervereine, Förderverein für die örtliche Freiwillige Feuerwehr, Förderverein für den örtlichen Kindergarten, Hospizverein usw.) in der Standortgemeinde der jeweiligen PV-Anlagen. Auf Wunsch der Gemeinde kann auch ein örtlicher Newrizon-Stiftungsverein gegründet werden.

 

Die Auszahlung dieses jährlichen Betrages von i.d.R. 750,- oder 5.000,- Euro Bürgerbeteiligung aus dem Betrieb der jeweiligen Newrizon-PVA erfolgt von der Newrizon-Betreibergesellschaft der jeweiligen PVA nicht direkt in den Haushalt der jeweiligen PVA-Standortgemeinde/n, sondern an den bereits genannten „Newrizon-Stiftungsverein ländliche Räume e.V.“.

 

Der Grund dafür liegt darin, dass sonst aufgrund von direkt durch die Gemeinde realisierten Einnahmen den Gemeinden aufgrund bestehender gesetzlicher Bestimmungen (z.B. im Rahmen des sog. kommunalen Finanzausgleichs) anderweitige Zuweisungen gestrichen oder gekürzt werden; bei verschuldeten Gemeinden realisiert die Kommunalaufsicht entsprechende Rückzahlungsansprüche.

 

Telefon Symbol Email Symbol

Newrizon AG

+49 (0) 385 59 38 55 10

 

Newrizon Landzukunft Schleswig-Holstein GmbH &

Newrizon Landzukunft Mecklenburg-Vorpommern GmbH

+49 (0) 385 59 38 55 10

 

©2019 Newrizon AG